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Das Bundesverwaltungsgericht zum in dritter Instanz gegen die Freie Hansestadt Bremen:
Wenn die Nutzung des Gehwegs vor der eigenen Haustür "erheblich beeinträchtigt ist" haben betroffene Anwohner gegen die Straßenverkehrsbehörde einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Einschreiten gegen die Falschparker (Urteil vom 06.06.2024, Az. 3 C 5.23). 


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Hashtags: #Gehwegparken
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